Gesetzesartikel
Art. 86 SchKG – Rückforderungsklage
3 Entscheide, in denen Art. 86 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt unentgeltliche Rechtspflege für Rückforderungsklage nach Art. 86 SchKG: Prozesschancen als aussichtslos verneint (Art. 29 Abs. 3 BV)
- Vater klagt negativ auf Nichtbestehen einer bevorschussten Unterhaltsforderung nach Zahlung an das Betreibungsamt: Klage gegenstandslos, Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 85a SchKG)
- Definitive Rechtsöffnung ohne mündliche Verhandlung: Kein konventionsrechtlicher Anspruch bei Vollstreckungsverfahren (Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.