Gesetzesartikel
Art. 85 AIG – Ausgestaltung der vorläufigen Aufnahme
3 Entscheide, in denen Art. 85 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Somalische vorläufig Aufgenommene beantragt Familiennachzug für Sohn: Unklare Abstammung und unvollständige Prüfung der Voraussetzungen führen zur Rückweisung (Art. 85 Abs. 7 AIG)
- Vorläufig aufgenommener Jemenit mit schweren Gesundheitsproblemen und Sozialhilfeabhängigkeit scheitert mit Familiennachzugsgesuch: Erfordernis der Sozialhilfeunabhängigkeit nach Art. 85 Abs. 7 Bst. c AIG nicht erfüllt
- Asylberechtigte beantragt nachträgliche Übernahme der Einreisekosten für Familiennachzug ihres Sohns: Abweisung wegen fehlender Glaubhaftmachung der Finanzierungsumstände trotz bereits erfolgter Einreise (Art. 92 Abs. 1 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.