Gesetzesartikel
Art. 84 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 84 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender aus Pakistan behauptet afghanische Herkunft und Verfolgung durch Daesh: Glaubhaftmachung misslingt, Wegweisung nach Pakistan zulässig und zumutbar (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Eltern mit erwachsenen Kindern in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Deutschland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Syrischer Kurde beantragt Asyl wegen angeblicher Körperverletzung eines Majors im Jahr 2004 und Wehrdienstverweigerung: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Vorbringen unglaubhaft und kein erhöhtes Risikoprofil vorliegt (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.