Gesetzesartikel
Art. 80 GSchG – Sanierung
3 Entscheide, in denen Art. 80 GSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sanierung eines Wasserkraftwerks mit ehehaftem Wasserrecht: Konzession nach heutigem Recht ist Voraussetzung für Baubewilligung (Art. 80 Abs. 1 GSchG)
- Wasserkraftprojekt Überleitung Lugnez: Keine Neukonzession nötig, aber ganzheitliche Umweltprüfung und Koordinationspflicht mit Bestandsanlagen (Art. 29 ff. GSchG)
- Restwassersanierung Misoxer Kraftwerke: Unzulässige Interessenabwägung und falsche Berechnungsperiode führen zur Rückweisung (Art. 80 GSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.