Gesetzesartikel
Art. 8 NHG – Fakultative Begutachtung
3 Entscheide, in denen Art. 8 NHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Anwohner beantragen Unterschutzstellung der Stammerau und Aufhebung des Gestaltungsplans: Kein einklagbarer Anspruch auf Planungszone trotz ISOS-Erfassung (Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG)
- Eigentümerin beantragt nachträgliche Baubewilligung für zwei Beschattungsanlagen in Erholungs- und Grünzone: Zonenkonformität verneint, Besitzstandsgarantie nicht gegeben (Art. 22 RPG)
- Privater Quartierplan mit Wirkung einer Baubewilligung in ISOS-geschütztem Altstadtquartier: Obligatorisches ENHK-Gutachten erforderlich, Aufhebung und Zurückweisung wegen unzureichender Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 2 NHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.