Gesetzesartikel
Art. 8 MWSTG – Ort der Dienstleistung
3 Entscheide, in denen Art. 8 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spanischer Staatsangehöriger nach mehrfachem versuchtem Mord an Säuglingstochter mit skrupelloser Vorgehensweise: 15-jähriges Einreiseverbot gerechtfertigt (Art. 67 Abs. 3 AIG)
- Ausländisches Telekommunikationsunternehmen beantragt Vorsteuervergütung für telefonische Lebensberatung: Kein Leistungsbezug im Inland, Empfängerortsprinzip greift (Art. 107 Abs. 1 Bst. b MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Ausnahme von der Bezugsteuer für geologische Untersuchungen im Ausland: Nachweis des Grundstücksbezugs nach Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG nicht erbracht, Rückweisung zur Klärung des Zahlungszeitpunkts (Art. 48 Abs. 1 Bst. a MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.