Gesetzesartikel
Art. 8 HUÜ: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 8 HUÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter zieht mit gemeinsam sorgeberechtigtem Kind nach Mailand: Schweizer Gerichtsbarkeit für Obhutsregelung entfällt nach Art. 5 Abs. 2 HKsÜ, Sperrwirkung nach Art. 7 Abs. 1 lit. b HKsÜ nicht gegeben (Art. 5 Abs. 2 HKsÜ)
- Ehemann klagt gegen Unterhaltszahlungen nach italienischer Ehenichtigkeitserklärung: Unterhaltspflicht bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des schweizerischen Verfahrens bestehen (Art. 109 Abs. 1 ZGB)
- Vorsorglicher Unterhalt während Ergänzungsverfahren zur tschechischen Scheidung: Anwendbares Recht ist tschechisches Recht nach Haager Unterhaltsübereinkommen (Art. 8 Abs. 1 HUÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.