Gesetzesartikel
Art. 78 MWSTG – Kontrolle
3 Entscheide, in denen Art. 78 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung beruft sich auf Ruling zur Vorsteuerabzugsberechtigung: Vertrauensschutz greift trotz späterer Rechtsprechung und Praxisänderung (Art. 69 MWSTG)
- Mehrwertsteuerpflichtige AG reicht sechs Jahre lang keine Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Abrechnungen ein: ESTV darf Ermessenseinschätzung vornehmen, Beschwerde abgewiesen (Art. 79 MWSTG)
- Adventskalender mit Müeslidosen als Gesamtleistung: Normalsatz von 8 % statt reduzierter Satz von 2,5 % (Art. 19 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.