Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 77b StGB

Gesetzesartikel

Art. 77b StGB – Vollzug von Freiheitsstrafen: Halbgefangenschaft

3 Entscheide, in denen Art. 77b StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.