Gesetzesartikel
Art. 76 KVV – Angaben über die erbrachten Leistungen
3 Entscheide, in denen Art. 76 KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arzt klagt gegen Rückforderung wegen 'Überarztung': Bundesgericht hebt Urteil auf, weil Einzelfallprüfung nach Screening-Methode unterblieb und Toleranzbereich zu niedrig angesetzt wurde (Art. 56 Abs. 6 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Keine Einzelfallprüfung durchgeführt, Selbstdispensation nicht berücksichtigt (Art. 56 Abs. 1 und Art. 59 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Fehlende Einzelfallprüfung nach Screening-Methode und Nichtberücksichtigung der Selbstdispensation machen Entscheid ungültig (Art. 59 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.