Gesetzesartikel
Art. 76 BV – Wasser
3 Entscheide, in denen Art. 76 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sanierung eines Wasserkraftwerks mit ehehaftem Wasserrecht: Konzession nach heutigem Recht ist Voraussetzung für Baubewilligung (Art. 80 Abs. 1 GSchG)
- Abbaudienstbarkeit auf landwirtschaftlichem Grundstück ausserhalb Abbaugebiet: Eintragung im Grundbuch bewilligungspflichtig, weil wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommend (Art. 61 Abs. 3 BGBB)
- Kraftwerk AG klagt gegen neue Wasserkonzessionsverordnung des Kantons Uri: Kein Rechtsanspruch auf Konzession, Gewässerhoheit entzieht Verfügungsmacht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.