Gesetzesartikel
Art. 759 OR – Solidarität und Rückgriff
3 Entscheide, in denen Art. 759 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Haftung der BVG-Kontrollstelle: Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Detailprüfung trotz Fristerstreckungen (Art. 52 Abs. 1, Art. 56a Abs. 1 BVG)
- Streitverkündungsklage gegen Vorgänger-Revisionsstelle: Zulassung trotz fehlender materieller Begründetheit im Zwischenverfahren (Art. 81 f. ZPO)
- Verwaltungsräte haften für aussichtslose Prozessführung zur Abwehr von Aktienregistrierung; falsche Streitwertberechnung bei Solidarschuldnern (Art. 754 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.