Gesetzesartikel
Art. 756 OR – Ansprüche ausser Konkurs
3 Entscheide, in denen Art. 756 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Anzeigeerstatter beantragt Akteneinsicht im Strafverfahren zur Vorbereitung einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage: Schützenswertes Interesse nach Art. 101 Abs. 3 StPO verneint, weil zivilrechtliche Mittel nicht ausgeschöpft (Art. 101 Abs. 3 StPO)
- Nachlassmasse klagt Organe wegen Zahlungen an Gläubiger: Keine Aktivlegitimation bei reinem Gläubigerschaden ohne Gesellschaftsschaden (Art. 754 OR)
- Verwaltungsräte haften für aussichtslose Prozessführung zur Abwehr von Aktienregistrierung; falsche Streitwertberechnung bei Solidarschuldnern (Art. 754 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.