Gesetzesartikel
Art. 732 ZGB – Errichtung und Untergang: Rechtsgeschäft
3 Entscheide, in denen Art. 732 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Einwohnergemeinde Leukerbad klagt gegen Spannungserhöhung der Gemmileitung auf 380 kV: Lärmrechtliche Planungswerte werden erstmals überschritten, Vorinstanz muss weitere Emissionsbegrenzungen prüfen (Art. 7 Abs. 1 LSV)
- Eigentümerin klagt auf Unterlassung eines Neubaus wegen einer Grunddienstbarkeit 'Bauhöhenbeschränkung': Dienstbarkeit gilt nur für Bestandesbauten und erlischt bei Abriss, da funktional mit Näherbaurecht verknüpft (Art. 738 ZGB)
- Näherbaurecht: Architektenplan genügt nicht als Grundbuchplan für Dienstbarkeitsauszug (Art. 732 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.