Gesetzesartikel
Art. 727a OR – Eingeschränkte Revision
3 Entscheide, in denen Art. 727a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Handelsregisteramt will Organisationsmangel wegen fehlender Jahresrechnung feststellen: Verzicht auf eingeschränkte Revision bleibt gültig, da keine Anhaltspunkte für Wegfall der Voraussetzungen vorliegen (Art. 62 Abs. 4 HRegV)
- GmbH meldet Opting-out an: Handelsregisteramt darf revidierte Bilanz nicht verlangen; Eintragung der Geschäftsführerin angeordnet (Art. 62 HRegV)
- Minderheitsaktionärin ficht Wahl der Revisionsstelle an: Unabhängigkeit trotz Honoraranteil und Branchenmangel bejaht (Art. 727a-c, 706 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.