Gesetzesartikel
Art. 72 StGB – Einziehung von Vermögenswerten einer kriminellen oder terroristischen Organisation
3 Entscheide, in denen Art. 72 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter beantragt Haftentlassung wegen Verjährung des Mords von 2000: Unterbrechung durch Editionsverfügung ausreichend, dringender Tatverdacht besteht (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschwerde gegen Haftverlängerung bei Mordverdacht aus dem Jahr 2000: Verjährung nicht eingetreten, da Verfolgungshandlung vom 14. Juli 2004 Unterbrechung bewirkte (Art. 72 Ziff. 2 StGB)
- Beschwerdeführerin im Abwesenheitsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs, falsche Verjährungsbeurteilung und unzulässige Zurechnung von Verteidiger-Eingeständnissen (Art. 341 Abs. 3, Art. 368 Abs. 1, Art. 97 Abs. 3 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.