Gesetzesartikel
Art. 72 KVG – Leistungen
3 Entscheide, in denen Art. 72 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Krankentaggeldanspruch trotz IV-Anmeldung: Schadenminderungspflicht bleibt bestehen, keine Wartetaggelder (Art. 72 Abs. 2 KVG)
- Verspätete Krankmeldung in freiwilliger Taggeldversicherung: Leistungsbegrenzung auf sechs Monate verhältnismässig, Sache zur Prüfung der AVB-Bekanntgabe zurückgewiesen (Art. 72 KVG)
- Krankenkasse muss Züger trotz tieferem Reglement im bisherigen Taggeldumfang versichern (Art. 70 Abs. 4 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.