Gesetzesartikel
Art. 712h ZGB – Bestand und Verteilung
3 Entscheide, in denen Art. 712h ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümerin bestreitet Nichtigkeit von Genehmigungsbeschlüssen für Gemeinschaftskosten: Fehlende Substantiierung und unzulässige neue Vorbringe führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Stockwerkeigentümer erneuert Werkleitungen ohne Beschluss der Gemeinschaft: Widerklage auf Kostentragung abgewiesen, da fehlende Passivlegitimation und fehlende Dringlichkeit (Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB)
- Stockwerkeigentümer verlangen Sanierung von Feuchtigkeitsschäden an gemeinschaftlichen Bauteilen: Anordnung der baulichen Massnahmen zur Abdichtung des Kellers und zum Ersatz der Leichtbaukonstruktion im Eingangsbereich (Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.