Gesetzesartikel
Art. 706b OR – Nichtigkeit
4 Entscheide, in denen Art. 706b OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktiengesellschaft führt Generalversammlung während Pandemie schriftlich durch, verweigert Aktionärin aber Antragsrecht: Beschluss anfechtbar, nicht nichtig (Art. 700 Abs. 4 OR)
- Partizipant fordert Vorzugsdividende ohne vorherige Anfechtung des statutenwidrigen Generalversammlungsbeschlusses: Direktes Forderungsrecht abgelehnt, Anfechtung nach Art. 706 OR erforderlich (Art. 706 OR)
- Zwei Alleinaktionäre vereinbaren gegenseitige Abgangsentschädigungen: Insichgeschäft gilt als genehmigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 112 para. 2 OR)
- GmbH beantragt Rückzug der Überschuldungsanzeige nach Konkurseröffnung: Rückzug unzulässig, Konkurseröffnung bleibt wirksam (Art. 725a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.