Gesetzesartikel
Art. 70 ZG – Zollschuldnerin und Zollschuldner
3 Entscheide, in denen Art. 70 ZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gewerbsmässige Zollanmelderin haftet solidarisch für falsche Tarifierung raffinierten Sonnenblumenöls trotz Konkurs der Importeurin (Art. 70 Abs. 4 Bst. b ZG)
- Autohändler führt Fahrzeuge über vorübergehende Verwendung ein: Bemessung der Einfuhrabgaben nach Inlandskaufpreis, da Kunde als Importeur gilt (Art. 24 AStG, Art. 54 MWSTG)
- Pferdeeinfuhren: ZAVV unzulässig bei Inlandseigentum, Marktwertschätzung korrigiert mangels objektiver Anhaltspunkte (Art. 54 Abs. 4 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.