Gesetzesartikel
Art. 7 JSG – Artenschutz
3 Entscheide, in denen Art. 7 JSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinden planen Fuss- und Wanderweg durch schutzwürdiges Tobel: Eingriff in Lebensraum für Baumfalken und andere Brutvögel ist nicht gerechtfertigt (Art. 18 NHG)
- Neuer Wanderweg in Auengebiet Ruinaulta von nationaler Bedeutung: Fehlendes nationales Interesse und Störung des Flussuferläufers rechtfertigen keine Ausnahme vom ungeschmälerten Erhaltungsgebot (Art. 4 Abs. 2 AuenV)
- Abschussanordnungen für geschützte Vögel sind Verfügungen: Verbandsbeschwerde auch bei Einzelmassnahmen zulässig (Art. 12 Abs. 1 lit. b NHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.