Gesetzesartikel
Art. 7 IFEG – Kostenbeteiligung
3 Entscheide, in denen Art. 7 IFEG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde klagt gegen Ergänzungsleistungen für Witwe und Waisen: Begrenzung der Heimtagestaxe auf Fr. 111.– für ausserkantonale Kinder- und Jugendheime rechtmässig (Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG)
- Kanton streitet Erstattung von Pflegekosten: Kein Unterstützungswohnsitz durch fiktiven Zivilwohnsitz, Heimatkanton haftet (Art. 4, 15 ZUG; Art. 24 Abs. 2 ZGB)
- Hilfloser Versicherter ficht Begrenzung der Rückerstattung von Krankheitskosten an: Kantonsrechtlicher Höchstbetrag für häusliche Pflege ist zulässig und verletzt weder Gleichbehandlung noch Familienleben (Art. 14 Abs. 4 ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.