Gesetzesartikel
Art. 69 IPRG – Massgeblicher Zeitpunkt
3 Entscheide, in denen Art. 69 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wunscheltern aus der Schweiz nutzen Leihmutterschaft in Georgien: Eintragung der georgischen Geburtsurkunde im Schweizer Personenstandsregister abgelehnt, weil schweizerisches Recht anwendbar ist und die Leihmutter als rechtliche Mutter gilt (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
- Wunscheltern beantragen Eintragung ihrer genetischen Elternschaft nach georgischer Leihmutterschaft: Keine Anerkennung der Wunschmutter wegen mater semper certa est nach schweizerischem Recht (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
- Anfechtung Kindesverhältnis: Gewöhnlicher Aufenthalt Neugeborenes bei Geburt in Argentinien, Nichteintreten mangels Feststellungen Statutenwechsel (Art. 68 Abs. 1, Art. 69 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.