Gesetzesartikel
Art. 682 ZGB – Im Miteigentums- und im Baurechtsverhältnis
3 Entscheide, in denen Art. 682 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zuweisung von Stockwerkeigentum nach Auflösung einer einfachen Gesellschaft: Keine wirtschaftliche Handänderung bei gleichbleibender Quote, Grundstückgewinnsteuer nur bei Quotenverschiebung (Art. 12 Abs. 2 StHG)
- Käuferin erwirbt Baurecht und Stockwerkeigentum getrennt: Vorkaufsrecht des Miteigentümers bleibt bestehen, da Erwerb nicht simultan erfolgt (Art. 681 Abs. 2 ZGB)
- Vertraglicher Genehmigungsvorbehalt bei Baurechtsübertragung: Keine dingliche Wirkung, Grundbuchamt prüft Zustimmung nicht (Art. 779b, 960, 965 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.