Gesetzesartikel
Art. 675 OR – Dividenden, Bauzinse und Tantiemen: Dividenden
3 Entscheide, in denen Art. 675 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kaufvertragsklausel zur Dividende 2015 wird als Garantieversprechen qualifiziert: Käufer haftet für Auszahlung von CHF 300'000 an Verkäufer (Art. 111 OR)
- Abtretungsgläubigerin mit noch nicht definitiv kollozierter Forderung klagt erfolgreich: Prozessführungsbefugnis bei resolutiv bedingter Abtretung nach Art. 260 SchKG bleibt bestehen (Art. 260 SchKG)
- Revisionsstelle haftet für Dividende trotz Cash-Pool-Darlehen: Agio ist aber ausschüttbar (Art. 680 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.