Gesetzesartikel
Art. 651 ZGB – Miteigentum: Art der Teilung
3 Entscheide, in denen Art. 651 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepartner klagt vor Scheidung auf Aufhebung des Miteigentums an der Familienwohnung: Rechtshängigkeit bleibt bestehen, Zuständigkeit des Sachgerichts bleibt gewahrt (Art. 59 Abs. 2 Bst. d ZPO)
- Einwohnergemeinde Mellingen weist Parzelle aus Bauzone in Landwirtschaftszone zurück: Keine materielle Enteignung wegen fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung (Art. 5 Abs. 2 RPG)
- Miteigentümerin verlangt Neuschätzung bei gerichtlich angeordneter Versteigerung zur Teilung: Kein Anspruch auf Neuschätzung nach VZG, da Versteigerung nach Art. 651 Abs. 2 ZGB keine Zwangsversteigerung ist (Art. 651 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.