Gesetzesartikel
Art. 64d AIG – Ausreisefrist und sofortige Vollstreckung
3 Entscheide, in denen Art. 64d AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geschiedene kosovarische Staatsangehörige beantragt nachehelichen Härtefall nach Scheidung nach weniger als drei Ehejahren: Keine glaubhafte Darlegung systematischer häuslicher Gewalt, Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 AIG abgelehnt
- Ägyptischer Staatsangehöriger erhält Einreiseverbot nach illegaler Einreise mit abgelaufener französischer Asylbescheinigung: Fernhaltung wegen Verstosses gegen öffentliche Sicherheit und Ordnung wirksam (Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verrichtet Reinigungsarbeiten und hilft auf Baustelle: Einreiseverbot für drei Jahre wegen illegaler Erwerbstätigkeit und sofort vollstreckbarer Wegweisung (Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.