Gesetzesartikel
Art. 64 StG/ZH: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 64 StG/ZH eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen bildet Wertschwankungsreserve nach Art. 960b Abs. 2 OR: Steuerliche Anerkennung verneint, da keine konkreten Risiken vorliegen und Gewinnglättung dem Periodizitätsprinzip widerspricht (Art. 79 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtige aktiviert Beteiligung an nahestehender Gesellschaft zu offensichtlich überhöhtem Wert: Wertberichtigung von Fr. 500'000.- nicht geschäftsmässig begründet, steuerbarer Reingewinn korrigiert (Art. 62 Abs. 4 DBG)
- IT-Beratungs AG: Sponsoring Executive Club Eishockeyclub als Werbung abziehbar, Home Office Miete an Aktionäre nicht (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.