Gesetzesartikel
Art. 64 ATSG – Heilbehandlung
3 Entscheide, in denen Art. 64 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Kind von Grenzgängern mit Nierenfehlbildung in Frankreich: Anspruch auf medizinische Massnahmen der schweizerischen Invalidenversicherung verneint (Art. 9 Abs. 2 IVG)
- Sri-lankischer Versicherter erhält nach Wegzug nach Kanada AHV-Beitragsrückvergütung: Abzug der zuvor bezogenen IV-Renten ist rechtswidrig (Art. 4 Abs. 3 Satz 2 RV-AHV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.