Gesetzesartikel
Art. 63b StGB – Vollzug der aufgeschobenen Freiheitsstrafe
3 Entscheide, in denen Art. 63b StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme nach Strafverbüssung bei Sexualstraftäter mit fortgeschrittenem Alter: Deutliches Rückfallrisiko trotz Altersprotektion rechtfertigt Umwandlung gemäss Art. 63b Abs. 5 StGB
- Verfahrensvereinigung von nachträglicher und originärer Verwahrung bei gleichzeitiger Delinquenz: Zuständigkeit der Berufungsinstanz für umfassende Prüfung des Urteils (Art. 62c Abs. 4 StGB)
- Verurteilter mit pädo-hebephiler Störung: Umwandlung der ambulanten Therapie in stationäre Massnahme nach Strafverbüssung verletzt Bundesrecht (Art. 59 i.V.m. Art. 63b Abs. 5 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.