Gesetzesartikel
Art. 63 SVG – Versicherungspflicht
3 Entscheide, in denen Art. 63 SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin haftet für tödlichen Unfall durch eigenen Bagger auf Baustelle: Regressprivileg entfällt trotz Unfall auf nicht-öffentlicher Fläche, weil Bagger obligatorisch versichert war (Art. 75 Abs. 3 ATSG)
- Arbeitgeberin verliert Regressprivileg bei tödlichem Arbeitsunfall durch Bagger auf Baustelle: Obligatorische Haftpflichtversicherung trotz fehlender Nutzung im öffentlichen Verkehr führt zum Wegfall des Privilegs (Art. 75 Abs. 3 ATSG)
- Fahrschule verlangt Ersatz für Schäden an ihrem Fahrzeug nach Unfall während Führerprüfung: Staatshaftung des Kantons verneint, da Kanton nicht als Halter im Sinne von Art. 58 SVG gilt (Art. 75 KV/AG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.