Gesetzesartikel
Art. 63 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 63 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung teilweise ungültig, örtliche Zuständigkeit nach hypothetischem Parteiwillen auf Bezirksgericht Meilen übertragen (Art. 23 LugÜ)
- Internationaler Gerichtsstand bei Druckguss-Geschäft: Erfüllungsort der Dienstleistungen und Zahlungsort der Kaufpreisforderung liegen in der Schweiz (Art. 5 LugÜ)
- Zuständigkeit bei Rückversicherungsvertrag ohne Gerichtsstandsklausel: Erfüllungsort am Sitz des Rückversicherers (Art. 5 Ziff. 1 Bst. b LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.