Gesetzesartikel
Art. 62a StGB – Stationäre therapeutische Massnahmen
3 Entscheide, in denen Art. 62a StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann mit Pädophilie und wiederholten Sexualdelikten gegen Kinder: Verwahrung nach Aufhebung aussichtsloser stationärer therapeutischer Massnahme angeordnet (Art. 62a Abs. 1 lit. b StGB)
- Verfahrensvereinigung von nachträglicher und originärer Verwahrung bei gleichzeitiger Delinquenz: Zuständigkeit der Berufungsinstanz für umfassende Prüfung des Urteils (Art. 62c Abs. 4 StGB)
- Retrospektive Konkurrenz: Zusatzstrafe nur bei Tat vor Ersturteil; keine Gesamtstrafe bei zwei vollziehbaren Freiheitsstrafen (Art. 49 Abs. 2 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.