Gesetzesartikel
Art. 62 ATSG – Bundesgericht
3 Entscheide, in denen Art. 62 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Suva-MV legt Beschwerde gegen Parteientschädigung ein: Unzureichende Sachverhaltsabklärung nicht gegeben, da Röntgenbilder trotz mehrfacher Anfragen nicht beschafft werden konnten (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Ehepaar in ausserkantonalem Pflegeheim beansprucht volle Heimtaxen für Ergänzungsleistungen: Komfortaufwand und regionale Vergleichskosten führen zur Ablehnung (Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG)
- Familienzulagen: Kaskadenregelung greift ab Lohnanspruch, nicht erst ab Gesuchseingang; Rückforderung gerechtfertigt (Art. 7 Abs. 1 FamZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.