Gesetzesartikel
Art. 6 UNO-Pakt: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 6 UNO-Pakt eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner bestreitet Konkurseröffnung mit verfassungsrechtlichen Rügen: Rügen ungenügend, Beschwerde abgewiesen (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Türkische Staatsangehörige mit Kindern beantragt Härtefallbewilligung wegen häuslicher Gewalt: Kein bundesrechtlicher Anspruch auf Aufenthalt, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht zulässig (Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG)
- Privatkläger ohne Legitimation gegen Haftentlassung: Informationspflicht bei Zivilansprüchen verletzt (Art. 382 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.