Gesetzesartikel
Art. 6 MWSTG – Steuerüberwälzung
3 Entscheide, in denen Art. 6 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gebührenpflichtiger verlangt Rückerstattung der auf Empfangsgebühr erhobenen Mehrwertsteuer: Anspruch besteht nur für den Zeitraum ab 1. Januar 2010 wegen Verjährung (Art. 67 OR)
- Gebührenpflichtiger verlangt Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Anspruch besteht nur für Zeitraum ab 1. Januar 2010 (Art. 27 Abs. 2 MWSTG)
- Streit um Mehrwertsteuer auf Radio-TV-Gebühren: Zuständigkeit liegt bei der Billag AG im Verfügungsverfahren (Art. 6 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.