Gesetzesartikel
Art. 59c KVV – Grundsätze für Tarifverträge
3 Entscheide, in denen Art. 59c KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Krankenkassen kritisieren hoheitliche Festsetzung der Spitaltarife 2016 im Kanton Schwyz: Teuerungszuschlag unzulässig, Baserate auf Fr. 9'772.- korrigiert (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Schwyzer Spitäler fordern kostenbasierte Festsetzung des TARMED-Taxpunktwerts auf Fr. 1.22: Fehlende Transparenz der ITAR_K-Kostenausweise führt zur Ablehnung, Mindestgeltungsdauer bis 31.12.2017 wird aufgehoben (Art. 47 Abs. 1 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.