Gesetzesartikel
Art. 59 URG – Tarifgenehmigung
3 Entscheide, in denen Art. 59 URG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement klagt gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Akteneinsicht bei der Schiedskommission: BGÖ ist auf Tarifgenehmigungsverfahren mit Einigungstarif anwendbar (Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art. 3 Abs. 1 lit. a BGÖ)
- Tarifgenehmigung: ESchK muss umstrittene Vergütungspflicht klären; Rückweisung an Vorinstanz (Art. 46, 59 URG)
- Swissperform scheitert mit Zuschlag für Leistungsschutzrechte im GT S: Angemessenheitsprüfung nach Art. 60 URG bestätigt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.