Gesetzesartikel
Art. 58 BGG – Beratung
3 Entscheide, in denen Art. 58 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ärztevereinigung und Facharzt klagen gegen kantonale Höchstzahlen für OKP-Zulassung: Verordnung auf richtiger Normstufe, keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit oder Grundversorgung (Art. 55a KVG)
- Beschwerde gegen Kostenvorschüsse und Mängelbehebungsaufforderung in negativen Feststellungsklagen nach Art. 85a SchKG: Zulässigkeit verneint, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil dargetan (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Naturschutzorganisation beantragt Aufnahme von Grundstücken in kantonales Naturinventar und Nichtigkeit von Quartierplänen: Keine Legitimation für allgemeines Inventarbegehren, Plananpassung nicht gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.