Gesetzesartikel
Art. 57 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 57 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen bildet Wertschwankungsreserve nach Art. 960b Abs. 2 OR: Steuerliche Anerkennung verneint, da keine konkreten Risiken vorliegen und Gewinnglättung dem Periodizitätsprinzip widerspricht (Art. 79 Abs. 1 DBG)
- Holdinggesellschaft veräussert im Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zurückgekaufte eigene Aktien: Differenz zwischen Zuteilungswert und Anschaffungskosten ist kein steuerbarer Kapitalgewinn (Art. 60 lit. a DBG)
- GmbH beantragt Abzug von Provisionen und Umbaukosten bei Gewinnsteuer: Nachweis nicht erbracht, steuerlicher Abzug verweigert (Art. 81, 82 Abs. 1 lit. a und b StG/SG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.