Gesetzesartikel
Art. 55 USG – Beschwerdeberechtigte Organisationen
3 Entscheide, in denen Art. 55 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
- Erweiterung eines Einkaufszentrums ohne gesicherte Hochbrückenzufahrt: Gestaltungsplan aufgrund fehlender materieller Koordination mit nationalstrassenrechtlichem Plangenehmigungsverfahren unwirksam (Art. 25a RPG)
- Erweiterung des Grimselsees durch Staumauererhöhung: Richtplanfestsetzung fehlt, potenzielle nationale Bedeutung der alpinen Schwemmebene nicht berücksichtigt (Art. 8 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.