Gesetzesartikel
Art. 55 MSchG – Leistungsklage
3 Entscheide, in denen Art. 55 MSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Merck-Konzerne streiten um Nutzung des Namens 'Merck' im Internet: Unterlassungsanspruch der deutschen Merck KGaA bleibt bestehen trotz Unterlassungserklärung und Verwirkungseinwand (Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG)
- Lindt klagt gegen Lidl wegen Nachahmung des Goldhasen: Verwechslungsgefahr bejaht, Unterlassungsverbot zugesprochen (Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG)
- Markeninhaber verlangt Unterlassung und Auskunft bei privater Einfuhr gefälschter Uhren: Unterlassungsanspruch abgelehnt, Auskunftsanspruch wegen fehlender Prüfung zurückverwiesen (Art. 13 Abs. 2bis MSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.