Gesetzesartikel
Art. 54 UVG – Wirtschaftlichkeit der Behandlung
3 Entscheide, in denen Art. 54 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rehaklinik klagt gegen Suva wegen Priorisierung eigener Kliniken: Keine sachliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts, da Streitigkeit wettbewerbsrechtlich und nicht aus unmittelbarer UVG-Anwendung (Art. 57 Abs. 1 UVG)
- Versicherer reduziert nach Berentung Heilbehandlung: Dauerleistung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG darf nur bei wesentlicher Sachverhaltsänderung angepasst werden (Art. 17 Abs. 2 ATSG)
- Unfallversicherter nach Ellbogenoperation: Leistungen ab 30. Juni 2015 eingestellt, da keine namhafte Verbesserungserwartung mehr besteht und volle Arbeitsfähigkeit attestiert wurde (Art. 19 Abs. 1 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.