Gesetzesartikel
Art. 54 ATSG – Vollstreckung
3 Entscheide, in denen Art. 54 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- GmbH beantragt Kurzarbeitsentschädigung für 23 Mitarbeitende während Pandemie: Keine nachvollziehbare Arbeitszeitkontrolle, Rückforderung von Fr. 525'371.– rechtmässig (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Krankenversicherer stellt Schreiben als 'Verfügung gemäss Art. 49 ATSG' bezeichnet, enthält aber keine verpflichtende Anordnung zur Geldleistung: Aufhebung des Rechtsvorschlags unwirksam, Fortsetzung der Betreibung verweigert (Art. 49 ATSG)
- Krankenversicherer beseitigt Rechtsvorschlag mit A-Post Plus: Zustellung wirksam, Fortsetzung der Betreibung zulässig (Art. 79 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.