Gesetzesartikel
Art. 51 ZPO – Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften
3 Entscheide, in denen Art. 51 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Konkurseröffnung nach Fortsetzungsbegehren während laufender Beschwerdefrist: Konkursandrohung bleibt wirksam trotz aufschiebender Wirkung der Beschwerde (Art. 103 Abs. 1 BGG)
- Ausstandsgrund nach Urteilseröffnung entdeckt: Vorrang der Beschwerde vor Revision trotz Novenausschluss (Art. 51 Abs. 3 ZPO)
- Aufhebungsantrag wegen Befangenheit im alten Verfahren: Art. 51 ZPO intertemporal nicht anwendbar (Art. 404 Abs. 1, Art. 405 Abs. 1 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.