Gesetzesartikel
Art. 5 KEG – Schutzmassnahmen
3 Entscheide, in denen Art. 5 KEG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kernkraftwerksbetreiber müssen vorsorgliche Jodtabletten-Kosten nicht tragen: Fehlende gesetzliche Grundlage für Abgabe nach Art. 10 Jodtabletten-Verordnung (Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 127 Abs. 1 BV, Art. 164 Abs. 1 lit. d BV)
- Anwohner im Umkreis eines Kernkraftwerks können Verfügung über Realakte des ENSI verlangen: Legitimation bejaht (Art. 25a VwVG)
- Betriebsbewilligung KKW Mühleberg: Aufhebung der Befristung durch Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, Sache zurückgewiesen (Art. 21 Abs. 2 KEG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.