Gesetzesartikel
Art. 5 IPRG – Gerichtsstandsvereinbarung
3 Entscheide, in denen Art. 5 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arresteinsprache gegen Vollstreckung eines singapurischen Urteils: Kein sachlicher Zusammenhang zwischen CEO-Tätigkeit und Kontoeröffnung für Ehefrau, Anknüpfung an Singapurrecht unzulässig (Art. 126 Abs. 2 IPRG)
- Rückversicherer mit Sitz in Peru verlangt Einsicht in Geschäftsberichte der Schweizer Rückversicherungsgesellschaft: Gerichtsstandsklausel erfasst Einsichtsanspruch nicht, Gläubigerstellung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bewiesen (Art. 958e Abs. 2 OR)
- Aktienkaufvertrag zwischen Gesellschaften aus Britischen Jungferninseln und Vereinigten Arabischen Emiraten: Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten St. Gallen unwirksam wegen fehlender Vertretungsmacht (Art. 5 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.