Gesetzesartikel
Art. 4b StHG – Wechsel der Steuerpflicht
3 Entscheide, in denen Art. 4b StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar mit Wohnsitz in St. Gallen wird auch in Schwyz veranlagt: Aufhebung der Schwyzer Veranlagung wegen interkantonaler Doppelbesteuerung nach Aufgabe der Verwirkungspraxis (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehefrau in Luzern und Kindern in Zug: Steuerlicher Wohnsitz in Luzern festgestellt, obwohl er in Zug arbeitet und sich dort gesellschaftlich engagiert (Art. 8 Abs. 2 StG/LU)
- Steuerpflicht des verstorbenen Ehegatten am Nebensteuerdomizil: Gemeinsame Veranlagung trotz fehlendem Einkommen bestätigt (Art. 3 Abs. 3 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.