Gesetzesartikel
Art. 49 ZPO – Ausstandsgesuch
3 Entscheide, in denen Art. 49 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter beantragt Wechsel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wegen mutmasslicher Befangenheit: pauschale Rügen reichen nicht aus, Beschwerde abgewiesen (Art. 450 ff. ZGB)
- Ausstand einer Obergerichtspräsidentin wegen beruflicher Nähe ihres Mannes zur Gegenpartei: Anschein der Befangenheit bejaht, Rückweisung (Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 47 ZPO)
- Ausstandsgrund nach Urteilseröffnung entdeckt: Vorrang der Beschwerde vor Revision trotz Novenausschluss (Art. 51 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.