Gesetzesartikel
Art. 48e BVV: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 48e BVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse bildet Rückstellung 'Rentnerdeckungskapital' nach Teilliquidationsbeschluss: Rechtmässigkeit und Begründetheit geprüft, Aufsichtsentscheid teilweise bundesrechtswidrig (Art. 53d BVG, Art. 48e BVV 2)
- Pensionskasse verzichtet bei Teilliquidation auf Rückstellung: Contribution Agreement ersetzt keine Bilanzreserve, Beschwerde gutgeheissen (Art. 65 Abs. 1 BVG)
- Teilliquidation: Anteil an technischen Rückstellungen trotz fehlender Risiken bei neuer Kasse (Art. 53d Abs. 1 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.